Verbesserung durch Analyse und Optimierung

EXISTENZGRÜNDERBERATUNG

Die Bundesregierung fördert bewusst die Gründungsplanung, um zu vermeiden, dass durch Gründungsfehler - insbesondere nicht tragfähige Gründungsideen - das Scheitern absehbar ist. Aber auch in den ersten Jahren nach der Gründung eines Unternehmens, also in der Aufbauphase, wird öffentliche Beratungshilfe geleistet, um zu einem nachhaltigen Erfolg des jungen Unternehmens beizutragen.

Bezuschussungsfähig sind:

Beide Beratungsformen unterscheiden sich zunächst dadurch, dass die Existenzgründungsberatung vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit durchgeführt werden muss. Sie soll insbesondere klären, ob und in welcher Weise das Gründungsvorhaben in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann.

Die Existenzaufbauberatung wird nach Aufnahme der Tätigkeit während der ersten "Lebensjahre" des Betriebs durchgeführt. Der Bund fördert in diesem Rahmen Beratungen über alle wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Probleme der Unternehmensführung von Unternehmen die im Zeitpunkt der Beratung nicht älter als drei Jahre sind. Diese Beratung soll dazu beitragen, Schwierigkeiten in der Anlaufphase des Unternehmens zu beseitigen.

Antragsberechtigt sind bei allgemeinen Beratungen (Existenzaufbauberatungen) rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe für ihre Betriebe im Inland. Dabei dürfen die im letzen Geschäftsjahr vor Antragsstellung für die Beratungsförderung maßgeblichen Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.

Bei Exitenzgründungsberatungen sind es natürliche Personen, die antragsberechtigt sind und sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Berufe durch Gründung eines neuen Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die tätige Beteiligung an einem Unternehmen im Inland selbständig machen wollen.

Die Beratungsförderung besteht aus einem Zuschuss i.H.v. 50% der in Rechnung gestellten und bereits bezahlten Beratungskosten bei Existenzgrüngungsberatungen und bis zu (d.h. eventuell auch weniger) 50% bei Existenzaufbauberatungen höchstens jedoch jeweils EUR 1.500. Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen beträgt der Zuschuss 40% der Beratungskosten, ebenfalls jedoch jeweils höchstens EUR 1.500. Dazu gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und die Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

Genaues (z.B. Voraussetzung der Zuschussgewährung, maßgebliche Umsatzgrenzen usw.) entnehmen Sie bitte der "Richtline über Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer vom 17. Dezember 2004 in der geänderten Fassung vom 09. November 2006".

Es müssen viele richtige Entscheidungen getroffen werden. Wir helfen Ihnen dabei, mit Erfahrung und dem neutralen Blick. Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:

Analyse Ihrer Geschäfts-/Firmenidee
 
Beurteilung Ihrer Marktchance, Ihres Standorts und Wettbewerbsanalyse
 
Erarbeiten eines Buisness-Plans mit Ihnen zusammen für Ihre Hausbank
 
Begleitung zu Finanzierungsgesprächen bei Ihrer Hausbank,
 
Aufstellen von betriebswirtschaftlichen Planungsrechnungen, Rentabilitätsrechnungen und Liquiditätsplanungen
 
Unterstützung bei der Investitions- und Finanzierungsplanung
 
Erstellen von „fachkundigen Stellungnahmen“ zur Vorlage bei Ihrer Bank oder der Agentur für Arbeit (Überbrückungsgeld).